Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Tony Sport e.U. angebotenen Leistungen, insbesondere:
- Personal Training,
- Einzeltraining,
- Gruppentraining und Fitnesskurse,
- Kinder- und Jugendkurse,
- Sportkletterkurse,
- Familien- und Eltern-Kind-Kletterangebote,
- Outdoortraining,
- Kletter- und Outdoorveranstaltungen,
- mehrtägige Kletterveranstaltungen,
- Klettercamps und Kletterreisen,
- Workshops sowie sonstige Sport- und Bewegungsangebote.
- Maßgeblich sind ergänzend die jeweilige Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung sowie gegebenenfalls besondere Teilnahme- oder Reisebedingungen.
- Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
- Soweit eine angebotene Leistung unter das österreichische Pauschalreisegesetz (PRG) fällt, bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Rechte des Reisenden unberührt. Abweichende Bestimmungen dieser AGB gelten in diesem Fall nur, soweit sie mit den zwingenden Vorschriften des PRG vereinbar sind.
§ 2 Vertragsabschluss & Buchung
- Die Darstellung von Angeboten auf www.tonysport.at, auf Buchungsplattformen, in sozialen Medien oder sonstigen Medien stellt grundsätzlich eine Einladung zur Buchung dar.
- Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung,
- verbindliche Terminvereinbarung,
- Onlinebuchung,
- Annahme eines individuellen Angebots oder
- tatsächliche Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung.
- Buchungen können insbesondere über die Website, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder über dafür vorgesehene Buchungsplattformen erfolgen.
- Bei einer Buchung für mehrere Personen erklärt die buchende Person, zur Buchung berechtigt zu sein. Sie hat die weiteren Teilnehmer über die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Bedingungen zu informieren.
- Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Anmeldung durch beziehungsweise mit Zustimmung einer obsorgeberechtigten Person.
§ 3 Leistungsumfang
- Art, Dauer, Treffpunkt, Umfang und Preis einer Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Buchungsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.
- Tony Sport e.U. schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainings-, Leistungs-, Fitness-, Gewichts-, Kletter- oder sonstigen sportlichen Erfolg.
- Eine angegebene Dauer versteht sich grundsätzlich als vorgesehener zeitlicher Rahmen. Bei Outdoorveranstaltungen können sich aufgrund von Wetter, Sicherheit, Gruppendynamik oder örtlichen Bedingungen Änderungen ergeben.
- Bei Kursen und Veranstaltungen können inhaltlich geeignete Anpassungen vorgenommen werden, wenn dies aufgrund des Leistungsstands der Teilnehmer, aus organisatorischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise werden in Euro angegeben.
- Es gelten die bei der Buchung beziehungsweise im individuellen Angebot genannten Preise.
- Tony Sport e.U. ist Kleinunternehmer. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
- Bei Veranstaltungen, Kursen und Reisen kann eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangt werden. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
- Halleneintritte, Seilbahnkosten, Parkgebühren, Übernachtung, Verpflegung, Beförderung oder sonstige Leistungen Dritter sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angeführt wird.
§ 5 Gesundheit & Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnehmer sind verpflichtet, Tony Sport e.U. vor Beginn der Leistung über gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen zu informieren, soweit diese für eine sichere Durchführung der vereinbarten Aktivität relevant sein können.
- Bei Erkrankungen, Verletzungen oder plötzlich auftretenden Beschwerden wie Schmerzen, Schwindel, Atemnot, Übelkeit, Kreislaufproblemen oder sonstigem Unwohlsein ist die Aktivität zu unterbrechen und der Trainer beziehungsweise Kursleiter zu informieren.
- Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich und körperlich grundsätzlich gewachsen ist.
- Bei Veranstaltungen mit besonderen Anforderungen können zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen festgelegt werden.
- Eine Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die Wahrnehmungs- beziehungsweise Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist nicht zulässig.
§ 6 Sicherheitsanweisungen
- Teilnehmer sind verpflichtet, sicherheitsrelevanten Anweisungen von Tony Sport e.U. beziehungsweise des verantwortlichen Trainers oder Sportkletterführers Folge zu leisten.
- Dies gilt insbesondere bei:
- Sportklettern,
- Sichern und Abseilen,
- Outdooraktivitäten,
- Übungen mit erhöhtem Verletzungsrisiko,
- Verwendung von Sicherungs- und Sportausrüstung.
- Tony Sport e.U. ist berechtigt, einzelne Übungen, Routen oder Aktivitäten zu untersagen oder einen Teilnehmer von Teilen einer Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
- Bei wiederholter oder schwerwiegender Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen kann ein Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden.
PERSONAL TRAINING & EINZELTERMINE
§ 7 Absage von Einzelterminen
- Vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
- Eine rechtzeitig abgesagte Trainingseinheit kann innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde nicht, kann das vereinbarte Honorar verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
- Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Verwendung des Termins werden entsprechend berücksichtigt.
- Verspätungen des Kunden verkürzen grundsätzlich die vereinbarte Trainingszeit. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
KURSE & TAGESVERANSTALTUNGEN
§ 8 Kursplätze und Stornierung
- Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl wird mit der Buchung ein Platz verbindlich reserviert.
- Sofern bei der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes angegeben wird, gelten für eintägige Kurse und Veranstaltungen folgende Stornobedingungen:
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Preises
- weniger als 7 Tage bis 48 Stunden vor Beginn: 50 %
- weniger als 48 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen: bis zu 100 %
- Die Stornopauschale wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des Platzes sind zu berücksichtigen.
- Kann der Teilnehmer nach vorheriger Abstimmung einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen, kann die Buchung auf diesen übertragen werden, sofern keine sachlichen oder organisatorischen Gründe dagegen sprechen.
- Bei fortlaufenden Kursen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung für einzelne vom Teilnehmer versäumte Einheiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
OUTDOOR-& KLETTERVERANSTALTUNGEN
§ 9 Besonderheiten von Outdoorveranstaltungen
- Outdoorveranstaltungen und insbesondere Sportklettern im Freien sind von Wetter, Temperatur, Niederschlag, Wind, Felszustand, Geländeverhältnissen und sonstigen Naturbedingungen abhängig.
- Eine ungünstige Wetterprognose oder leichter Niederschlag bedeutet nicht automatisch, dass eine Veranstaltung abgesagt wird.
- Die Entscheidung über Durchführung, Änderung, Verschiebung oder Abbruch einer Veranstaltung trifft Tony Sport e.U. beziehungsweise der verantwortliche Trainer oder Sportkletterführer unter Berücksichtigung der tatsächlichen und prognostizierten Bedingungen.
- Teilnehmer sollen daher nicht allein aufgrund einer Wetter-App oder Wetterprognose davon ausgehen, dass eine Veranstaltung entfällt.
- Maßgeblich ist die entsprechende Mitteilung von Tony Sport e.U.
§ 10 Schlechtwetter & Ersatztermine bei Tagesveranstaltungen
- Kann eine Outdoor- oder Kletterveranstaltung aufgrund ungeeigneter oder unsicherer Wetter-, Fels- oder Geländeverhältnisse nicht durchgeführt werden, wird die Veranstaltung grundsätzlich verschoben.
- Bei einer wetterbedingten Absage wird ein Ersatztermin angeboten.
- Der Ersatztermin wird nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Kunden beziehungsweise den Teilnehmern abgestimmt.
- Können sich Kunde und Tony Sport e.U. trotz angemessener Bemühungen auf keinen zumutbaren Ersatztermin einigen beziehungsweise kann kein entsprechender Ersatztermin angeboten werden, werden bereits bezahlte Entgelte für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet, soweit keine andere zulässige Vereinbarung getroffen wurde.
- Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der Wetter- oder Sicherheitsbedingungen beendet werden, wird abhängig vom Umfang der bereits erbrachten Leistung nach Möglichkeit:
- ein noch offener Teil nachgeholt,
- eine entsprechende Gutschrift ausgestellt oder
- eine angemessene individuelle Lösung vereinbart.
- Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des verantwortlichen Trainers beziehungsweise Sportkletterführers.
§ 11 Programmänderungen bei Outdoorveranstaltungen
- Aus Sicherheits-, Wetter- oder organisatorischen Gründen kann eine ursprünglich vorgesehene Aktivität geändert werden.
- Dies kann insbesondere betreffen:
- Wechsel des Klettergebiets,
- Wechsel einer Route,
- Änderung des Schwierigkeitsgrades,
- Änderung des Treffpunkts,
- zeitliche Verschiebungen,
- Anpassung der geplanten Übungen oder Inhalte.
- Eine solche Änderung stellt grundsätzlich keine Absage dar, wenn die gebuchte Leistung ihrem wesentlichen Charakter nach weiterhin erbracht wird.
§ 12 Sport- & naturtypische Risiken
- Sportklettern sowie andere Outdooraktivitäten sind mit sport- und naturtypischen Risiken verbunden.
- Dazu zählen unter anderem:
- Sturzrisiken,
- Verletzungen,
- Steinschlag,
- lose Griffe oder Tritte,
- unebenes Gelände,
- Nässe und Rutschgefahr,
- Wetterumschwünge,
- Hitze oder Kälte,
- Naturereignisse.
- Auch durch fachkundige Betreuung können diese Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden.
- Teilnehmer sind verpflichtet, die vermittelten Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden und sicherheitsrelevante Anweisungen einzuhalten.
KINDER & JUGENDLICHE
§ 13 Teilnahme Minderjähriger
- Minderjährige dürfen an dafür vorgesehenen Angeboten nur mit Zustimmung einer obsorgeberechtigten Person teilnehmen.
- Die obsorgeberechtigte Person ist verpflichtet, Tony Sport e.U. über Umstände zu informieren, die für die sichere Betreuung oder Durchführung der Veranstaltung relevant sind.
- Die Aufsicht durch Tony Sport e.U. beginnt grundsätzlich mit dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn beziehungsweise der persönlichen Übergabe des Kindes und endet mit dem vereinbarten Veranstaltungsende.
- Eltern beziehungsweise Obsorgeberechtigte sind für das rechtzeitige Bringen und Abholen verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
AUSRÜSTUNG
§ 14 Kletter- & Sportausrüstung
- Von Tony Sport e.U. zur Verfügung gestellte Ausrüstung ist entsprechend den Anweisungen und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
- Auffälligkeiten oder Beschädigungen sind unverzüglich bekanntzugeben.
- Eigene Kletter- und Sportausrüstung muss für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und in sicherem Zustand sein.
- Tony Sport e.U. ist berechtigt, die Verwendung offensichtlich ungeeigneter oder beschädigter Ausrüstung zu untersagen.
MEHRTÄGIGE KLETTERVERANSTALTUNGEN IM IN- UND AUSLAND
§ 15 Leistungsumfang bei mehrtägigen Kletterveranstaltungen
-
Tony Sport e.U. bietet bei mehrtägigen Kletterveranstaltungen im In- und Ausland ausschließlich die jeweils ausgeschriebenen sportfachlichen Leistungen an. Dazu können insbesondere Kletterbetreuung, Klettertraining, Techniktraining, Betreuung im Klettergebiet sowie die Organisation und Durchführung des sportlichen Programms gehören.
-
Anreise, Rückreise, Flug, Unterkunft, Mietwagen, Verpflegung und sonstige Reiseleistungen sind nicht Bestandteil der von Tony Sport e.U. angebotenen Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert anders vereinbart wird.
-
Die Teilnehmer wählen, buchen und bezahlen insbesondere:
-
Flug beziehungsweise An- und Abreise,
-
Unterkunft,
-
Mietwagen oder sonstige Beförderungsmittel,
-
Verpflegung sowie
-
sonstige persönliche Reiseleistungen
selbstständig und unmittelbar beim jeweiligen Drittanbieter.
-
Zwischen Tony Sport e.U. und dem Teilnehmer kommt hinsichtlich dieser selbstständig gebuchten Reiseleistungen kein Vertrag zustande.
-
Tony Sport e.U. vereinnahmt für solche Leistungen keine Zahlungen im Namen von Hotels, Fluggesellschaften, Mietwagenunternehmen oder sonstigen Reiseanbietern und verkauft diese Leistungen nicht gemeinsam mit der Kletterbetreuung zu einem Gesamtpreis.
-
Hinweise auf mögliche Unterkünfte, Flugverbindungen, Mietwagenanbieter, Restaurants, Ausflugsziele oder sonstige Angebote vor Ort dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und stellen keine Vermittlung oder Buchung dieser Leistungen durch Tony Sport e.U. dar.
-
Der Teilnehmer entscheidet selbstständig, welche Unterkunft, Anreise und sonstigen Reiseleistungen er in Anspruch nimmt. Eine bestimmte Unterkunft ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Kletterveranstaltung, sofern dies aus organisatorischen Gründen nicht ausdrücklich anders bekanntgegeben wird.
-
Vertragspartner für vom Teilnehmer selbst gebuchte Reiseleistungen ist ausschließlich der jeweilige Drittanbieter. Für Änderungen, Stornierungen, Mängel oder Ausfälle solcher Leistungen gelten dessen Vertrags- und Stornobedingungen.
-
Die Bezeichnung einer Veranstaltung beispielsweise als „Kletterwoche“, „Klettercamp“ oder „Kletterreise“ beschreibt den zeitlichen und sportlichen Rahmen der Veranstaltung. Gegenstand des Vertrages mit Tony Sport e.U. sind ausschließlich die ausdrücklich ausgeschriebenen Leistungen von Tony Sport e.U.
-
Sollten im Einzelfall neben den sportfachlichen Leistungen weitere Reiseleistungen von Tony Sport e.U. angeboten, vermittelt oder zu einem Gesamtangebot verbunden werden, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gegebenenfalls das österreichische Pauschalreisegesetz.
§ 16 Stornobedingungen bei mehrtägigen Kletterveranstaltungen
- Sofern für eine konkrete Veranstaltung keine abweichenden Bedingungen bekanntgegeben werden und zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten folgende Stornopauschalen:
- bis 30 Tage vor Beginn: 10 %
- 29 bis 20 Tage vor Beginn: 25 %
- 19 bis 10 Tage vor Beginn: 50 %
- 9 bis 4 Tage vor Beginn: 65 %
- ab 3 Tage vor Beginn beziehungsweise bei Nichtantritt: 85 % des vereinbarten Preises
- Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung Tony Sport e.U. zugeht.
- Die genannten Stornopauschalen werden nur verlangt, soweit sie im konkreten Fall angemessen und gesetzlich zulässig sind.
- Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung beziehungsweise Weitervergabe werden berücksichtigt.
- Soweit das PRG anwendbar ist, hat der Reisende auf Verlangen Anspruch auf Begründung der verlangten Entschädigung.
- Bereits tatsächlich entstandene und nicht rückerstattbare Kosten für speziell für den Teilnehmer gebuchte Leistungen können im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden. Eine doppelte Verrechnung findet nicht statt.
§ 17 Ersatzteilnehmer bei Kletterreisen
- Kann ein Teilnehmer eine mehrtägige Veranstaltung nicht antreten, kann nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson vorgeschlagen werden.
- Die Ersatzperson muss sämtliche für die Veranstaltung vorgesehenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
- Soweit das Pauschalreisegesetz zur Anwendung kommt, gelten hinsichtlich der Übertragung des Pauschalreisevertrags die gesetzlichen Bestimmungen.
- Tatsächlich aufgrund der Übertragung entstehende angemessene Mehrkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
§ 18 Erkrankung oder persönliche Verhinderung des Teilnehmers
- Krankheit, Verletzung, berufliche Verhinderung, familiäre Umstände oder sonstige persönliche Gründe des Teilnehmers führen grundsätzlich nicht automatisch zu einem kostenfreien Rücktritt.
- Es gelten die vereinbarten Stornobedingungen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt besteht.
- Dies gilt insbesondere, wenn Tony Sport e.U. die Veranstaltung vertragsgemäß durchführen kann, der Teilnehmer jedoch aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann.
§ 19 Storno- & Reiseversicherung
- Für mehrtägige Kletterveranstaltungen und Kletterreisen wird der Abschluss einer geeigneten Storno- beziehungsweise Reiseversicherung ausdrücklich empfohlen.
- Eine solche Versicherung kann – abhängig vom jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrag – beispielsweise Stornokosten bei unerwarteter Erkrankung, Unfall oder anderen versicherten Ereignissen übernehmen.
- Je nach Versicherungsprodukt können zusätzlich bestimmte Kosten für Unterkunft oder An- und Abreise versicherbar sein.
- Maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen des vom Teilnehmer gewählten Versicherers.
- Tony Sport e.U. ist nicht Versicherer und übernimmt keine Garantie dafür, dass ein bestimmter Schaden oder Stornierungsgrund von einer Versicherung gedeckt wird.
- Wird auf der Website ein Link zu einem Versicherungsanbieter bereitgestellt, dient dieser der Information beziehungsweise – sofern ausdrücklich angegeben – der Vermittlung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Versicherer zustande.
§ 20 Wetter bei mehrtägigen Kletterveranstaltungen
- Bei mehrtägigen Kletterveranstaltungen und Kletterreisen besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass an jedem einzelnen Tag im ursprünglich vorgesehenen Klettergebiet geklettert wird.
- Kletteraktivitäten im Freien sind von den jeweiligen Natur- und Wetterbedingungen abhängig.
- Sind die Bedingungen für das geplante Programm an einem bestimmten Tag ungeeignet, kann Tony Sport e.U. das Programm insbesondere durch folgende Maßnahmen anpassen:
- Wechsel des Klettergebiets,
- zeitliche Verlegung des Kletterns,
- Tausch von Kletter- und Ruhetagen,
- Änderung der Route oder des Schwierigkeitsgrades,
- Durchführung eines alternativen Trainings- oder Bewegungsprogramms,
- Nachholung einer Klettereinheit an einem anderen Tag innerhalb des Veranstaltungszeitraums.
- Die Sicherheit der Teilnehmer hat Vorrang vor der Durchführung des ursprünglich vorgesehenen Programms.
- Eine wetterbedingte Programmänderung innerhalb einer mehrtägigen Veranstaltung bedeutet nicht automatisch den Ausfall der gesamten Veranstaltung.
§ 21 Unvermeidbare & außergewöhnliche Umstände bei Pauschalreisen
- Soweit eine Veranstaltung als Pauschalreise dem PRG unterliegt, bleiben die gesetzlichen Rechte bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen vollständig unberührt.
- Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auf, welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Erstattungsregelungen.
- Ein gesetzlich bestehendes Recht auf entschädigungslosen Rücktritt wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 22 Mindestteilnehmerzahl bei Kletterreisen
- Tony Sport e.U. kann für mehrtägige Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl festlegen.
- Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl wird bei der Ausschreibung oder Buchung bekanntgegeben.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung unter Einhaltung der gesetzlich beziehungsweise vertraglich vorgesehenen Frist abgesagt werden.
- Soweit das Pauschalreisegesetz anwendbar ist, gelten insbesondere die dort vorgesehenen gesetzlichen Höchstfristen für eine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl.
- Bereits bezahlte Beträge für die abgesagte Veranstaltung werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.
§ 23 Leistungen Dritter bei Kletterreisen
- Werden Flug, Mietwagen, Unterkunft oder andere Leistungen vom Teilnehmer selbstständig und unmittelbar bei einem Drittanbieter gebucht und bezahlt, entsteht der betreffende Vertrag grundsätzlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Drittanbieter.
- Für Stornierung, Änderungen und Rückerstattung solcher eigenständig abgeschlossenen Verträge gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
- Tony Sport e.U. übernimmt keine Haftung für selbstständig vom Teilnehmer abgeschlossene Verträge mit Fluggesellschaften, Vermietern, Unterkünften oder sonstigen Drittanbietern, soweit gesetzlich zulässig.
- Die bloße getrennte Buchung einzelner Leistungen schließt allerdings nicht in jedem Fall die Anwendung des Pauschalreisegesetzes aus.
- Werden Unterkunft, Beförderung oder andere Reiseleistungen von Tony Sport e.U. gemeinsam mit dem Kletterprogramm angeboten, vermittelt oder zu einem Gesamtangebot verbunden, können die Vorschriften des Pauschalreisegesetzes sowie weitere reiserechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
AUSFALL DURCH TONY SPORT E.U.
§ 24 Erkrankung oder Verhinderung des Trainers
- Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Erkrankung, Unfall oder sonstiger Verhinderung des Trainers nicht durchgeführt werden, werden die Teilnehmer möglichst zeitnah informiert.
- Bei Einzelterminen, Kursen und Tagesveranstaltungen wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.
- Kann kein geeigneter Ersatztermin angeboten werden, wird das auf die ausgefallene Leistung entfallende bereits bezahlte Entgelt zurückerstattet.
- Bei Pauschalreisen und mehrtägigen Veranstaltungen bleiben darüber hinausgehende zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
HAFTUNG
§ 25 Haftung
- Tony Sport e.U. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
- Ebenso bleiben die gesetzlichen Haftungsbestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie sonstige zwingende Haftungsvorschriften unberührt.
- Eine Einschränkung der Haftung für Sach- oder Vermögensschäden erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.
- Die Teilnahme an Sport- und Outdooraktivitäten beinhaltet sport- und naturtypische Restrisiken, die auch bei fachgerechter Betreuung nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
- Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden.
ONLINEBUCHUNGEN UND RÜCKTRITTSRECHT
§ 26 Gesetzliches Rücktrittsrecht
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
- Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das gesetzliche Rücktrittsrecht insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
- Dies kann beispielsweise für konkret terminierte:
- Sportkurse,
- Kletterkurse,
- Kinderkurse,
- Outdoorveranstaltungen,
- Kletterveranstaltungen und
- sonstige terminierte Freizeitangebote
gelten.
- Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, wird dieses durch diese AGB nicht eingeschränkt.
- Für Pauschalreisen gelten ergänzend die besonderen gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Pauschalreisegesetz.
DATENSCHUTZ
§ 27 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
- Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.tonysport.at.
- Gesundheitsbezogene Informationen werden nur verarbeitet, soweit dies für die Durchführung beziehungsweise Sicherheit der gebuchten Leistung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
§ 28 Foto- & Videoaufnahmen
- Foto- oder Videoaufnahmen für Werbe-, Website- oder Social-Media-Zwecke werden nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage veröffentlicht.
- Insbesondere bei minderjährigen Teilnehmern wird eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der obsorgeberechtigten Person eingeholt.
- Die Teilnahme an einer Veranstaltung allein stellt keine Zustimmung zur werblichen Veröffentlichung von Bild- oder Videoaufnahmen dar.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 29 Anwendbares Recht
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, soweit diese gesetzlich zur Anwendung kommen.
- Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
§ 30 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Tony Sport e.U.
Tony Drechsler
Kolingasse 6
www.tonysport.at
